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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Es gelten die Bedingungen der Verdingungsordnung für Baudienstleistungen (VOB),   soweit  nicht im folgenden etwas anderes festgelegt ist.


2. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung / unserem Angebot genannten Preise.

 

3. Unsere Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, sofern nicht eine Pauschalvergütung vereinbart wurde.   Zusätzliche Arbeiten und nicht durch uns verschuldete Wartezeiten und Ausfallstunden werden auf Nachweis separat berechnet.

 

4. Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.  Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank.

 

5. Gegen unsere Forderungen darf der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

 

6. Der Kunde / Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bei etwaigen Reklamationen die Zahlung fälliger Rechnungsbeträgen zurückzuhalten oder zu kürzen.

 

7. Auf unser Verlangen ist das Aufmass und die Abnahme durch eine befugte Person zu bestätigen.

 

8. Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

9. Wir haften nicht für Verfärbungen an Decken, Wänden und anderen Bauteilen .

Ferner, haften wir nicht für Schäden, die entstehen, durch vollständige oder teilweise Unterlassung durch bauseitige zu erbringende Leistungen (Auftraggeber, Dritter). Bauseitig ist abzu- klären, ob Unterputz an Bohr- und Schnittstellen, Leitungen z.B.: Elektrokabel, Wasserleitungen, Telekom,  Gas, Heizungsleitungen oder andere Hindernisse vorhanden sind.

 

10. Für falsch angezeigte Schnitt- und Bohrpunkte können wir keine Haftung übernehmen.

 

11. Bauseitig zu erbringen sind:

a) Festlegung der zu bearbeitendem Bohr-und Schnittpunkte mit wasserfestem Marker oder Farbe.

b) Die Bohr- und Schnittstellen frei zulegen und begehbar zu machen für ungehindertes Arbeiten. 

c) Das Stellen von Wasser- und Stromanschlüssen (220v 15A, 380v/ 16/32A) im Umkreis von 50 Meter der Arbeitsstelle nach Absprache mit unserem Personal

d) Kostenfreie  Lieferung der Energien zum Betrieb unserer Maschinen.
e) Stellen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten, Abstützungen, Schutzeinrichtungen.

 

12. Freilegen der Bohr-, Schnitt- und Arbeitsstelle, so dass ein störungsfreies Arbeiten möglich ist.

LRT-Baudienstleistungen

Altricher Weg 2

54516 Wittlich

tel// 06571/1472479

mobil// 0179/7595550

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